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Bundesrat setzt Anreize für Solarfassaden

Guten Nachrichten für Eigentümer grosser Gebäude. Anlagen mit Leistungen über 30 kW und besonders Fassadenanlagen profitieren ab 1. April 2022 von höheren Beiträgen.

Mit der Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) wird bei der Einmalvergütung für PV-Anlagen zwar der Grundbeitrag gesenkt, im Gegenzug aber der Leistungsbeitrag ab 30 kW um 10 Franken auf 300 Franken pro kW erhöht.

Für Anlagen mit Fassadenmodulen ist ein Bonus von 250 Franken pro kW auf dem Leistungsbeitrag vorgesehen. Diese angepasste Förderung tritt am 1.4.2022 in Kraft.

Bundesrat setzt Anreize für Solarfassaden
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