Förderbeiträge Heizungsersatz

Egal ob Wärmepumpe, Holzheizung, Fernwärme oder Solarthermie – Investitionen in nachhaltige Heizsysteme werden von Kantonen, Gemeinden und diversen Institutionen gefördert und finanziell unterstützt.

Förderprogramme und Bedingungen

Der Ersatz von fossilen oder elektrischen Heizungen durch erneuerbare Systeme wird gefördert und finanziell unterstützt. Auch solarthermische Neuanlagen oder Anlageerweiterungen für bestehende Gebäude werden unterstützt. Dazu gibt es diverse Förderprogramme. Die verschiedenen Angebote, Voraussetzungen und Vorgehensweisen sind ziemlich komplex. Die Förderbedingungen variieren von Kanton zu Kanton von Gemeinde zu Gemeinde und von Institution zu Institution. Detaillierte Informationen zu Fördergeldern für Ihr spezifische Objekt finden Sie auf der Website der jeweiligen Kantone und Gemeinden. Auch die Website Energiefranken.ch bietet Ihnen einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten für Ihr Objekt.

Fördergelder

Fördergelder der Kantone
Die meisten Kantone fördern den Heizungsersatz. Ob Ihr Kanton Fördergelder bezahlt, finden Sie auf der Website Ihres Kantons. Das Gesuch für Fördergelder muss vor Baubeginn eingereicht werden. Dies erfolgt online auf dem „Energieförderprogramm Webportal“. Viele Kantone bezahlen einen fixen Betrag bis 15kW und einen leistungsabhängigen Beitrag für Heizungen ab 15 kW. Kleine Mehr- oder Einfamilienhäuser erhalten am meisten Fördergelder der Kantone.

Fördergelder der Gemeinde
Es gibt Gemeinden und Städte, welche ähnlich wie die Kantone Fördergelder bezahlen. Die Gemeinden fördern Wärmepumpen jedoch oft nur, wenn der für die Wärmepumpe verwendete Strom nachhaltig produziert wird.

Fördergelder der Institutionen
Es gibt Institutionen wie z.B. Energie Zukunft Schweiz AG, myclimate und noch viele mehr. Diese Institutionen haben ihre eigenen Förderbedingungen. Für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser sind die Fördergelder der Kantonen oft deutlich höher als die der Institutionen. Die Fördermittel der Institutionen stammen aus den teilzweckgebundenen Mitteln der CO2-Abgabe. Fördergelder und Klimaprämien sind in der Höhe unbegrenzt und somit für grosse Heizungen interessant. Die Fördergelder müssen vor Auftragsvergabe beantragt werden und betragen ca. 18 Rappen pro kWh Jahresverbrauch.

Kombination zwischen verschiedenen Fördergelderanbieter
Die Fördergelder der Gemeinde können in den meisten Fällen mit den Fördergeldern der Kantone oder mit den Fördergeldern der Institutionen kombiniert werden. Die Fördergelder der Kantone können jedoch nicht mit den Fördergeldern der Institutionen kombiniert werden. Dies, weil sowohl Kantone wie Institutionen die Fördergelder aus den teilzweckgebundenen Mitteln der CO2 Abgabe finanzieren.

Finanzierung Fördergelder der Kantone / Gemeinde
Die Finanzierung der Fördergelder der Kantone erfolgt durch teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe sowie über kantonale Beiträge. Das Budget für die kantonalen Beiträge wird vom kantonalen Parlament jeweils im Dezember für das Folgejahr festgelegt. Gemeinden finanzieren ihre Förderprogramme entweder aus dem laufenden Budget oder entsprechenden Fonds.

Klimaprämie
Die „Klimaprämie“ ist das schweizweite Förderprogramm, welches den Ersatz von fossilen Heizungen finanziell unterstützt. Die Fördergelder stammen von der Stiftung Klimaschutz sowie aus der CO2 Kompensation KliK, bzw. aus teilzweckgebundenen Mitteln aus der CO2-Abgabe. Die Höhe der Klimaprämie ist abhängig vom bisherigen fossilen Energieverbrauches.

Vorteile Fördergelder
Fördergelder machen das erneuerbare Heizen finanziell attraktiver und unterstützen Ihre Investitionskosten. Sie fördern den Anreiz, die fossilen und elektrischen Heizungen mit erneuerbaren Heizungen zu ersetzen.

Ihre Ansprechperson

Wir schätzen den direkten Austausch mit unseren Kunden. Deshalb haben Sie bei uns eine persönliche Ansprechperson. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und beantworte gerne Ihre Fragen.

Sarah Kuhn

Projektentwicklung Haustechnik | Verkauf

Sarah Kuhn
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