Solarstrom kann in der Regel zu tiefen Gestehungskosten produziert werden. Bei Eigennutzung lässt sich damit der meist teurere Energiebezug vom Energieversorger einsparen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Eigenverbrauch allen Bewohnern eines Gebäudes oder Areals mit einer oder mehreren PV-Anlagen ermöglicht werden muss. Eine solche Einrichtung nennt man Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Damit wird der Begriff Eigenverbrauchs-Gemeinschaft (EVG) abgelöst.

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Samuel Schenker
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