Auf 1.Januar 2023 wurden verschiedene neue Fördermassnahmen eingeführt. So wird ab 75° Neigung ein Neigungswinkelbonus ausbezahlt, um die Winterstromproduktion zu steigern. Da die Winterstromproduktion in den Alpen am höchsten ist, ist zusätzlich ein Höhenbonus für grosse Freiflächenanlagen ab 1500 m.ü.M. vorgesehen.
Neu eingeführt wurden auch höhere Einmalvergütungen für Anlagen ohne Eigenverbrauch. Bei Anlagen >150 kVA wird die Fördersumme in einer Auktion festgelegt, während bei kleineren Anlagen 450 CHF/kWp ausgeschüttet werden.
Gerne führen wir Sie durch den Dschungel der Fördermassnahmen.